Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit ruf-webdesign, Ralf-Alexis Ruf, Schrammingerweg 72, 81827 München, im Folgenden ruf-webdesign genannt.
§ 2 Geltungsbereich
2.1 ruf-webdesign erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Inanspruchnahme der Leistung durch die Kundschaft gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Sie gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung und für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn ruf-webdesign ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2 Die Kundschaft bestätigt durch ihre Unterschrift, im Rahmen eines Vertrages mit ruf-webdesign, dass sie in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen und erkennt diese als gültige Vertragsgrundlage an.
2.3 ruf-webdesign behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nach einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht eine Kundschaft den geänderten Geschäftsbedingungen innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung, ist ruf-webdesign berechtigt, den Vertrag zu dem Termin zu kündigen, an dem die neuen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Für neue Kundschaft ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Seiten unverbindlich. Falls die Kundschaft es wünscht, erarbeitet ruf-webdesign aufgrund der Anfangsinformationen ein unverbindliches, freibleibendes Angebot und einen Kostenvoranschlag. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese der Kundschaft rechtzeitig mitgeteilt. Der Kundschaft wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihr und ruf-webdesign zurückzutreten.
3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ruf-webdesign eine Bestellung oder Auftragserteilung schriftlich bestätigt oder die Kundschaft ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet.
§ 4 Zusammenarbeit
4.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise der anderen unverzüglich gegenseitig.
4.2 Erkennt die Kundschaft, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen ruf-webdesign unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Die Kontaktpersonen verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
§ 5 Leistungen, Haftung, Schadensersatz
5.1 Das Dienstleistungsangebot von ruf-webdesign umfasst die Erstellung von Internetseiten im Auftrag der Kundschaft. Eingeschlossen sind die Anmeldung bei Suchmaschinen, die Wartung der Internetseiten der Kundschaft und ggf. das Hochladen der Seiten auf einen Webserver, auf dem die Kundschaft über ausreichend Speicherplatz verfügt.
5.2 ruf-webdesign erstellt Webseiten nach den Wünschen der Kundschaft, die während des Vertragsverhältnisses gegen Aufpreis jederzeit geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an die Kundschaft, übernimmt ruf-webdesign keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe der Kundschaft oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Die Kundschaft hat sich bei Erhalt der Website davon zu überzeugen, dass die von ruf-webdesign erstellten Seiten unter den vereinbarten Bedingungen gebrauchstauglich sind. Eine Verlängerung der Haftung von ruf-webdesign kann die Kundschaft nur durch den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. ruf-webdesign übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem bestimmten, von der Kundschaft verfolgten Zweck genügt.
5.3 Die Anmeldung bei Suchmaschinen durch ruf-webdesign erfolgt nach besten Möglichkeiten. ruf-webdesign übernimmt jedoch keine Garantie für den Erfolg und den Nutzen der Anmeldung.
5.4 Wird von der Kundschaft ein Wartungsvertrag mit ruf-webdesign abgeschlossen, ist ruf-webdesign dafür verantwortlich, die Seiten der Kundschaft in vereinbarten Zeitabständen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Die Kundschaft ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
5.5 ruf-webdesign haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten der Kundschaft ordnungsgemäß auf den Webserver seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich die Kundschaft nach Abschluss des Auftrags überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch die Kundschaft selbst oder durch Dritte vorgenommen werden, ist eine Haftung durch ruf-webdesign ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Kundschaft allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Zwecke) beim jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. ruf-webdesign ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.
5.6 ruf-webdesign ist bemüht, den Auftrag der Kundschaft schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet ruf-webdesign nicht für Verluste, die der Kundschaft durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat ruf-webdesign eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ruf-webdesign die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. ruf-webdesign ist daraufhin berechtigt, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als drei Monate dauert, ist die Kundschaft berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.
5.7 Für Mängel der Website haftet ruf-webdesign nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ruf-webdesign nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung durch ruf-webdesign auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.8 ruf-webdesign ist für die Inhalte, welche die Kundschaft bereitstellt, nicht verantwortlich. Die Kundschaft stellt sicher, dass die von ihr gelieferten Daten frei von Rechten Dritter sind, oder dass sie über eine Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügt und stellt ruf-webdesign von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Insbesondere ist ruf-webdesign nicht verpflichtet, die Inhalte oder Darstellungen auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Die Haftung für urheberrechtlich geschütztes Material liegt allein bei der Kundschaft. Gleiches gilt für Inhalte, die nach allgemeinem Rechtsempfinden gegen geltendes Recht verstoßen. Die Kundschaft ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte zu erbringen.
5.9 Die Kundschaft ist verpflichtet, von allen Daten, die sie - gleichgültig in welcher Form - an ruf-webdesign sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. ruf-webdesign haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.
§ 6 Mitwirkungspflichten der Kundschaft
6.1 Die Kundschaft stellt in der erforderlichen Zahl eigenes fachkundiges Personal zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung.
6.2 Die Kundschaft unterstützt ruf-webdesign bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Sie stellt ruf-webdesign die Inhalte, die in die Website eingebunden werden sollen, rechtzeitig zur Verfügung und wird ruf-webdesign hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Für die Bereitstellung der Inhalte ist allein die Kundschaft verantwortlich. Dazu gehört ggf. lizenziertes Material wie z.B. Texte, Schriftarten, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, o.ä.
6.3 Die Kundschaft verpflichtet sich, ruf-webdesign im Rahmen der Vertragsdurchführung Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des von der Kundschaft überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt die Kundschaft die hierfür anfallenden Kosten. Die Kundschaft stellt außerdem sicher, dass ruf-webdesign die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
6.4 Mitwirkungshandlungen nimmt die Kundschaft auf eigene Kosten vor. Die vereinbarten Fälligkeiten und Fristen verlängern sich um die Zeit, in welcher die Kundschaft trotz schriftlicher Mahnung eine ihr obliegende Mitwirkungshandlung verzögert.
6.5 Die Kundschaft verpflichtet sich zur Prüfung aller von ruf-webdesign zur Verarbeitung durch Dritte erstellten Texte, Verweise und Zeichnungen auf Richtigkeit.
§ 7 Abnahme
7.1. Nach Erbringung der Leistung durch ruf-webdesign, ist die Kundschaft zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sofern sie die vertraglichen Anforderungen erfüllt. Die vertraglichen Anforderungen sind auch dann erfüllt, wenn die Leistung unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung aufweist. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. ruf-webdesign ist berechtigt, der Kundschaft einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
7.2. Sobald ruf-webdesign die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird die Kundschaft innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und ruf-webdesign über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern die Kundschaft ruf-webdesign innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung von ruf-webdesign in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
7.3 Nimmt die Kundschaft die erbrachte Leistung nicht an, so gerät sie in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist ruf-webdesign berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann ruf-webdesign 75 Prozent des dem Auftrag zu Grunde liegenden Vergütungsbetrags gegenüber der Kundschaft einfordern.
§ 8 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
8.1 Bei schriftlicher Auftragserteilung durch die Kundschaft bzw. bei schriftlicher Auftragsbestätigung durch ruf-webdesign wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Auftragsvolumens zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 10 Kalendertagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall behält sich ruf-webdesign vor, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Anzahlung wird in jedem Fall zur Zahlung fällig, auch dann wenn das Vertragsverhältnis von Seiten ruf-webdesign oder von Seiten der Kundschaft vorzeitig beendet wird. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung ist die Anzahlung grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
8.2 Nach Lieferung der gesamten Leistung und Abnahme durch die Kundschaft stellt ruf-webdesign der Kundschaft die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Kalendertagen zur Zahlung fällig. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist der Tag der Wertstellung auf dem Bankkonto von ruf-webdesign. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät die Kundschaft automatisch ohne weitere Aufforderung in Zahlungsverzug.
8.3 Im Verzugsfall berechnet ruf-webdesign der Kundschaft Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite und ist berechtigt, sämtliche Leistungen sofort und bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen einzustellen.
8.4 Wenn die Kundschaft ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur schleppend nachkommt, ist ruf-webdesign zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen von ruf-webdesign gegenüber der Kundschaft sofort in einem Betrag fällig.
8.5 Falls die Kundschaft vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann ruf-webdesign einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.
8.6 Zwischenrechnungen über bereits erbrachte Teilleistungen sind möglich.
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
Die ruf-webdesign übergebenen Informationen gelten grundsätzlich als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Soweit ruf-webdesign Leistungen Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste in Anspruch nimmt, ist ruf-webdesign berechtigt, die Kundendaten Dritten offen zu legen, wenn dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
§ 10 Eigentumsvorbehalt/ Nutzungsrechte
10.1 An allen von ruf-webdesign gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich ruf-webdesign das Eigentumsrecht vor, bis die Kundschaft sämtliche Forderungen beglichen hat. ruf-webdesign bleibt auch nach Begleichung der Forderungen alleiniger Eigentümer der Rechte an Idee, Gestaltung, Layout und Quellcode.
10.2 Die Kundschaft hat die Urheberpersönlichkeitsrechte zu wahren, insbesondere das Recht auf Namensnennung und Werkintegrität. ruf-webdesign ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm bestimmten Form zu bezeichnen. Wesentliche Änderungen und Kürzungen bedürfen der Zustimmung durch ruf-webdesign. Dies gilt im Besonderen für Änderungen, die gegen das Recht auf Werkintegrität verstoßen wie das Entnehmen von Teilen eines in sich geschlossenen Werks zur Verwendung in einem anderen.
10.3 Eine Zuwiderhandlung kann Strafverfolgung bzw. zivilrechtliche Haftungsansprüche nach sich ziehen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist München. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist München Gerichtsstand.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
München, Dezember 2023